Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Information und Erfahrungsaustausch (online)

18. September 2024, 09:30-12:00 Uhr,
Schwerpunkt: Erfassung psychischer Belastungen

und

8. Oktober 2024, 09:30-12:00 Uhr,
Schwerpunkt: Maßnahmenentwicklung und -umsetzung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument für einen präventiven und systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ihr Ziel ist die Minimierung arbeitsbedingter Risiken für die Sicherheit, Gesundheit und soziale Teilhabe der Beschäftigten. Für Arbeitgeber*innen ist ihre Durchführung nach §5 ArbSchG verpflichtend vorgeschrieben. Dazu gehört sowohl die Erfassung der psychischen Belastungen als auch die Entwicklung geeigneter Maßnahmen, um diese zu reduzieren. Betriebs- und Personalräte haben umfassende Mitbestimmungsrechte. Doch noch immer gibt es viele Unsicherheiten in Bezug auf die konkrete Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.

Die Veranstaltung gibt einen ersten Überblick zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, informiert über konkrete Handlungsempfehlungen und bietet Gelegenheit, selbst Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Außerdem wird es Raum für Austausch und Diskussionen geben.

Die Veranstaltung ist zweigeteilt und baut aufeinander auf. Interessierte können jedoch auch nur an einem der Termine teilnehmen.

Am 18. September 2024 liegt der Fokus auf der Erfassung psychischer Belastungen. Dabei geht es um folgende Fragen:

  • Welche Schritte gehören zu einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung?
  • Welche Themenfelder sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu berücksichtigen?
  • Welche betrieblichen Akteur*innen sind an der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen?
  • Welche Methoden gibt es zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung?

Am 8. Oktober 2024 liegt der Fokus auf der Maßnahmenentwicklung und -umsetzung. Im Rahmen dieser Veranstaltung geht es deshalb um folgende Fragen:

  • Welche Methoden sind geeignet, um Maßnahmen zur Reduktion erfasster Gefährdungen zu entwickeln?
  • Welche betrieblichen Akteur*innen sollten beteiligt werden?
  • Nach welchen Prinzipien sollten Maßnahmen entwickelt werden?
  • Wie kann eine systematische Umsetzung entwickelter Maßnahmen gelingen?

Die Veranstaltung richtet sich an: Betriebs- und Personalräte sowie andere Mitarbeitervertretungen, Führungskräfte, Schwerbehindertenbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen, Gesundheitsmanager*innen und alle, die sonst noch mit dem Thema zu tun haben.

Ort: Online-Seminar (der Link zur Teilnahme wird mit der Anmeldebestätigung versendet)

Anmeldung: Da die Zahl der Plätze begrenzt ist, bitten wir um Anmeldung über folgenden Link:

18. September 2024:
https://anmeldung.arbeitundgesundheit.de/alle-veranstaltungen/registrierung/20

8. Oktober 2024:
https://anmeldung.arbeitundgesundheit.de/alle-veranstaltungen/registrierung/21

Wenn Sie an beiden Terminen teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte für beide Termine einzeln an. Die Teilnahme ist kostenlos.

Veranstalterin: „Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit“ und „Perspektive Arbeit & Gesundheit“, Schanzenstraße 75, 20357 Hamburg

Freistellung: Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit der Betriebsräte gem. BetrVG § 37 (6) erforderlich sind. Das gilt ebenso für Personalräte (HmbPersVG § 49 (4), Mitarbeitervertretungen (MVG-EKD § 19 (3) sowie weitere Personengruppen mit Rechtsanspruch auf Freistellung.