Die neue SARS-Cov-2-Arbeitsschutzregel

Online-Seminar

Information und Erfahrungsaustausch

25. November 2020
9.30-16.30 Uhr

Im August 2020 wurde die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Die neue Arbeitsschutzregel gilt damit für alle Betriebe und definiert die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz für den Zeitraum der Corona-Pandemie (gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz). Darin sind Maßnahmen enthalten, die im SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard bereits beschrieben wurden, nämlich zu den wichtigsten Instrumenten wie Abstand, Hygiene und Schutzmasken. Weiterhin werden aber auch Schutzmaßnahmen konkretisiert, die u.a. die Arbeitsplatzgestaltung, das Homeoffice oder die psychische Belastung betreffen. Die neue Arbeitsschutzregel schafft damit eine einheitliche Grundlage, an der sich Betriebe orientieren, vorgeschlagene technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen umsetzen und damit rechtssicher handeln können.

In der Veranstaltung wird die neue Arbeitsschutzregel vorgestellt und konkret erläutert. Hierbei ist das Ziel, den Teilnehmenden einen Überblick über die Neuerungen zu verschaffen und Raum für einen (Erfahrungs-) Austausch zu offenen Fragen zu ermöglichen.

Die Veranstaltung richtet sich an: Geschäftsführungen/Betriebsleitungen, Betriebs- und Personalräte sowie andere Mitarbeitervertretungen, Führungskräfte, Schwerbehindertenbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen, Gesundheitsmanager*innen und alle die sonst mit dem Thema zu tun haben.

Ort: Online-Seminar (Link zur Teilnahme wird mit Anmeldebestätigung versendet.)
Veranstalterin: „Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit“ und „Perspektive Arbeit & Gesundheit“,
Schanzenstraße 75, 20357 Hamburg

Freistellung: Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit der Betriebsräte gem. BetrVG § 37 (6) erforderlich sind. Das gilt ebenso für Personalräte (HmbPersVG § 49 (4), Mitarbeitervertretungen (MVG-EKD § 19 (3) sowie weitere Personengruppen mit Rechtsanspruch auf Freistellung.

Anmeldung: Da die Zahl der Plätze begrenzt ist, bitten wir um formlose Anmeldung per Mail an buero@arbeitundgesundheit.de.
Bei der Anmeldung bitte Namen, Unternehmen und Ihre Funktion im Unternehmen angeben. Die Teilnahme ist kostenlos.

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