„Desksharing“ aus Sicht des Arbeitsschutzes

Was ist bei geteilter Nutzung von Arbeitsplätzen zu beachten?

29. April 2024

10:00 – 13:00, online

Durch die vermehrte Nutzung von Homeoffice, Mobiler Arbeit und Telearbeit wird Desksharing in immer mehr Unternehmen zum Thema. Gemeint ist damit die geteilte, zeitversetzte Nutzung von Arbeitsplätzen. Auch wenn für Arbeitgeber*innen der Fokus meist auf den finanziellen Vorteilen liegt: der Arbeits- und Gesundheitsschutz darf dabei nicht zu kurz kommen. Bei der Einführung und Planung von Desksharing ist er von Anfang an systematisch mitzudenken. Dabei sind die Interessenvertretungen – wie bei allen Anliegen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – in der Mitbestimmung.

Doch trotz zunehmender Verbreitung von Desksharing gibt es bisher kaum Ratgeber, die bei der gesundheitsgerechten Gestaltung unterstützen.

Deshalb wollen wir mit Ihnen und euch über folgende Themen sprechen:

  • Was ist aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der Einführung von Desksharing zu beachten?
  • Welche Formen von Desksharing gibt es? Wofür sind sie jeweils geeignet?
  • Welche Standards gelten für die Arbeitsplatzausstattung? Welche Typen von Arbeitsplätzen werden benötigt?
  • Wie wird die geteilte Nutzung organisiert? Wer ist zuständig bei Problemen?
  • Welche Wünsche haben die Beschäftigten und wie kann damit umgegangen werden?
  • Was gilt für die Arbeitsplätze zu Hause, wenn in der Arbeitsstätte nur noch begrenzt Arbeitsplätze verfügbar sind?
  • Wie muss die Gefährdungsbeurteilung vor der Einführung von Desksharing und im laufenden Betrieb gestaltet werden?

 

Selbstverständlich wird es auch ausreichend Raum für Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch geben. Wir freuen uns auf Ihre bzw. eure Teilnahme.

Die Veranstaltung richtet sich an: Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräte sowie kirchliche Mitarbeitervertretungen, Führungskräfte, Schwerbehindertenbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen und Gesundheitsmanager*innen aus der Metropolregion Hamburg und Hamburg.

Freistellung: Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit der Betriebsräte gem. BetrVG § 37 (6) erforderlich sind. Das gilt ebenso für Personalräte nach den jeweiligen Landesgesetzen, Mitarbeitervertretungen (MVG-EKD § 19 (3)) sowie weitere Personengruppen mit Rechtsanspruch auf Freistellung.

Ort: Online-Seminar (Link zur Teilnahme wird mit Anmeldebestätigung versendet)

Anmeldung: Da die Zahl der Plätze begrenzt ist, bitten wir um Anmeldung unter dem Link:

https://anmeldung.arbeitundgesundheit.de/alle-veranstaltungen/registrierung/17

Die Teilnahme ist kostenlos.

Veranstalterin: Anlaufstelle Perspektive Arbeit & Gesundheit und Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Schanzenstraße 75, 20357 Hamburg, Anlaufstelle Perspektive Arbeit & Gesundheit Metropolregion Hamburg, Mengstraße 66, 23552 Lübeck.